Die Kameras werden tagsüber aktiviert, wenn Bewegungen von Bewegungsmeldern wahrgenommen werden. Im Folgenden gilt es, die Videoüberwachung an ihren unterschiedlichen Standorten gestützt auf den von ihr verfolgten Zweck und unter Berücksichtigung der Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auf ihre Verhältnismässigkeit zu überprüfen. 11/34 = 3.4.2. Beurteilung aus Sicht des EDÖB