Der Detailhändler ALDI setzt in der kontrolllierten Filiale zur Sicherung der Verkaufsprodukte und zur Identifizierung von verdächtigen Personen bei Überfällen ein Videoüberwachungssystem ein, das von 9 unterschiedlichen Standorten aus sowohl Kunden als auch Mitarbeiter erfasst. Sowohl die gefilmten Kunden als auch die Mitarbeiter sind bestimmbar. Als Angaben über bestimmte oder bestimmbare Personen untersteht die Bearbeitung der Videoaufzeichnungen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. 3.2. Zweck der Videoüberwachung