Je nach Positionierung und Anzahl der Kameras sowie je nach Aufzeichnungsdauer ist der Einsatz von Videokameras auch geeignet, ein Bewegungsprofil der gefilmten Personen zu erstellen. Die vorgenommenen Bearbeitungen – wie Erfassen, Bekannt geben, unmittelbares oder nachträgliches Anschauen und Aufbewahren – müssen daher die allgemeinen Grundsätze des Datenschutzes einhalten (vgl. dazu auch EDÖB-Merkblatt „Videoüberwachung“).