3.1. Videoaufzeichnungen als Personendaten Wenn private Personen Videokameras einsetzen, beispielsweise um Personen oder Eigentum zu schützen und Sachbeschädigungen zu verhindern, so untersteht dies den Bestimmungen des DSG, wenn sich die gefilmten Bilder auf bestimmte oder bestimmbare Personen beziehen. Je nach Positionierung und Anzahl der Kameras sowie je nach Aufzeichnungsdauer ist der Einsatz von Videokameras auch geeignet, ein Bewegungsprofil der gefilmten Personen zu erstellen.