Da mit der Videoüberwachung neben den ALDI-Kunden auch die ALDI-Mitarbeiter aufgezeichnet werden, kommen bei der Beurteilung der Videoüberwachung zusätzlich noch die bundesrechtlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts zur Anwendung. Ergänzt werden diese Bestimmungen noch durch die vom EDÖB im Jahr 2004 verfassten „Erläuterungen zur Videoüberwachung im Arbeitsbereich“ 3 (im Folgenden EDÖB-Erläuterungen „Videoüberwachung am Arbeitsplatz“ genannt).