= 3. Datenschutzrechtliche Beurteilung Im Folgenden wird die Videoüberwachung bei ALDI einer datenschutzrechtlichen Beurteilung unterzogen. Als Bewertungsgrundlage dienen die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz sowie das „Merkblatt über die Videoüberwachung im Privatbereich“ 2 (im Folgenden EDÖB-Merkblatt „Videoüberwachung“ genannt), welches der EDÖB im Januar 2003 verabschiedet hat. Da mit der Videoüberwachung neben den ALDI-Kunden auch die ALDI-Mitarbeiter aufgezeichnet werden, kommen bei der Beurteilung der Videoüberwachung zusätzlich noch die bundesrechtlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts zur Anwendung.