2.2.9. Mitarbeiterinformation Die Mitarbeiter werden durch eine Betriebsanweisung über die Existenz und den Zweck des Videoüberwachungssystems sowie über die Tatsache informiert, dass das System nicht zur Überwachung der Mitarbeiter dienen soll. Die Betriebsanweisung weist insbesondere auf die genaue Beschreibung der Positionierung der Kameras und den Überwachungsbildschirm im Aktenraum hin. Informationen über die Aufbewahrungsdauer und das Auskunftsrecht fehlen, das Auskunftsrecht wird jedoch gemäss Aussagen von ALDI garantiert. 8/34