2.2.3. Aktivierung der Kameras Die Kameras werden aktiviert, wenn Bewegungen davor von Bewegungsmeldern wahrgenommen werden. Bei geschlossener Filiale erfolgt nur eine Aufzeichnung, wenn ein Alarm ausgelöst wird. In diesem Fall schwenken die Kameras auf das Objekt, welches den Alarm ausgelöst hat. Bei der Alarmauslösung geht ein Signal an den Filialleiter und ein weiteres an die Polizei, wenn die Filiale geschlossen ist.