1.2. Umfang der Kontrolle Für die Durchführung des Augenscheins des Videoüberwachungssystems der Firma ALDI wurde eine beliebige Filiale in einer städtischen Region ausgewählt. Analysiert wurden die verschiedenen Datenschutzaspekte bei der Videoüberwachung wie bspw. Kunden- und Mitarbeiterinformation, Standort und Positionierung der Kameras sowie die Rechtfertigung der Datenbearbeitung. Weitere allfällige datenschutzrelevante Sachverhalte bei ALDI ausserhalb der Videoüberwachung wurden im Rahmen der vorliegenden Kontrolle nicht untersucht.