Die Filialen von ALDI sind standardisiert aufgebaut. Es ist aber nicht so, dass überall Videoüberwachungssysteme eingesetzt werden sollen, diese sind eher in städtischen Regionen vorgesehen. Das Videoüberwachungssystem tangiert die Persönlichkeit einer Vielzahl von Personen (Mitarbeiter und Kunden). Deshalb ist eine Datenschutzkontrolle gemäss Art. 29 Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) gerechtfertigt.