{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2006-09-19", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20060919-schlussberi_2006-09-19.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/TSa5vTXNY-e9/20060919%20schlussbericht_aldi.pdf", "Checksum": "a657b2a83a702d9bf18129aa6d305510"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20060919 schlussbericht_aldi"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 19.09.2006"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 19.09.2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 19.09.2006"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 19. September 2006 betreffend Videoüberwachungsanlage bei Aldi"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:12:53", "Checksum": "736c3e664fe5120287825d61ded6b5af", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 19.09.2006\nRegeste:\nSchlussbericht vom 19. September 2006 betreffend Videoüberwachungsanlage bei Aldi\n\nA.1. Vorbemerkung\n\nDer vorliegende Anhang widerspiegelt die Stellungnahmen von Seiten der ALDI Suisse AG\n(nachfolgend ALDI) auf den Schlussbericht des EDÖB vom 19. September 2006. Die Stellungnahmen\nwurden dem EDÖB nach gewährter Fristverlängerung am 26. Oktober 2006 eingereicht.\n\nNach eingehender Prüfung der Stellungnahmen hat der EDÖB die Antworten und Vorschläge von\nALDI ausgewertet und im vorliegenden Anhang wiedergegeben. Der Anhang bildet integralen\nBestandteil des Schlussberichtes.\n\nA.2. Auswertung der Stellungnahmen von ALDI\n\nA.2.1. Empfehlung des EDÖB\n\nUnter 4.4 des Schlussberichtes hat der EDÖB sich zur Verhältnismässigkeit der Videoüberwachung in\ninhaltlicher Sicht eingehend geäussert. Er hat sodann seine Empfehlungen zur Verbesserung der\nVideoüberwachung abgegeben. Nachfolgend werden die Empfehlungen des EDÖB zu den einzelnen\nVideoüberwachungszonen innerhalb der Filialen der Firma ALDI Suisse AG den eingegangenen\nAntworten von ALDI gegenübergestellt.\n\nA.2.1.1. Prüfung anderer Massnahmen\n\nDer EDÖB hat in seinen Empfehlungen festgehalten, dass ALDI zur Sicherung der Ware und\nAufklärung von Überfällen primär stets andere Massnahmen als die Videoüberwachung zu prüfen\nhabe, die grundsätzlich weniger in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und Kunden\neingreifen. Eine Videoüberwachung darf stets nur dann zur Anwendung kommen, falls sich die\nempfohlenen Massnahmen als ungeeignet oder undurchführbar erweisen. Folgende Massnahmen hat\nder EDÖB in Betracht gezogen:\n\n• In der Kassenzone: Abschliessbare Zigarettenschränke.\n\no Antwort ALDI: „Die Zigarettenschränke sind in Abwesenheit der Kassierkräfte\nabgeschlossen. Sobald sich eine Kassierkraft zum Kassieren an der Kasse anmeldet,\nöffnet sich der jeweilige Zigarettenschrank automatisch. Wir wollen grundsätzlich Ware\nverkaufen und sind daher der Überzeugung, dass sich verschlossene Ware sehr viel\nschlechter abverkaufen würde.“\n\no Reaktion EDÖB: Die Einwände sind nachvollziehbar. Als Gegenvorschlag wären\ngeöffnete Zigarettenschränke zu prüfen, die ob der Kasse positioniert sind. Diese\nAnordnung der Zigarettenschränke würde die Videofokussierung nur auf die Waren\nermöglichen. Kunden könnten zudem die Zigaretten nicht leicht und versteckt den\n\nFeldeggweg 1, 3003 Bern\nTel. 031 322 43 95, Fax 031 325 99 96\nwww.edoeb.admin.ch\nSchränken entnehmen.\nDie Umsetzung des Gegenvorschlags ist noch zu prüfen.\n\n• Im Verkaufsraum: Vitrinen, Kabelalarm oder elektronische Sicherung für wertvolle Produkte,\ndie von Kunden in Taschen, Jacken oder Ähnlichem versteckt und unbemerkt aus der Filiale\ngeschafft werden können.\n\no Antwort ALDI: „Vitrinen werden im Bereich von elektronischen Aktionsartikeln zu\nPräsentationszwecken bei uns eingesetzt. Die Artikel können in Vitrinen\nkundenfreundlicher präsentiert werden. Die elektronische Warensicherung ist für uns\naufgrund der erheblichen Mehrkosten pro Produkt keine Alternative zu einer\nKameraüberwachung.“\n\no Reaktion EDÖB: Die Einwände sind aus heutiger Sicht nachvollziehbar. Für\nAusstellungsprodukte und wertvolle Ware wäre eine „Verkabelung“ dennoch\nempfehlenswert. Eine Videokamera könnte allenfalls ausschliesslich auf wertvolle\n„Aktionsprodukte“ (PC, Handy) fokussiert werden.\nDie Empfehlung wird umgesetzt. Es sind keine weiteren Schritte nötig.\n\n• Im Aktenraum: (…)1\n\no Reaktion EDÖB: Die Lösung erscheint nachvollziehbar. Eine Überwachung der beiden\nArbeitsplätze im Aktenraum ist jedoch stets zu vermeiden.\nDie Empfehlung wird umgesetzt. Es sind keine weiteren Schritte nötig.\n\n• Im Lager: Aufbewahrung wertvoller Produkte in einem abgeschlossenen Raum; reguliertes\nZugangssystem mittels PIN-Code.\n\no Antwort ALDI: „Betreffend der Kamera im Aktionsartikellagerbereich haben wir\ninzwischen bauseitig eine Alternativlösung zu der Kamera entwickeln können.\n\no Reaktion EDÖB: Diese bauliche Abgrenzung wird als sinnvoll erachtet.\nDie Empfehlung wird umgesetzt. Es sind keine weiteren Schritte nötig.\n\nA.2.1.2. Fokussierung der Kameras\n\nDer EDÖB hat in seinem Schlussbericht festgehalten, dass ALDI, sofern die empfohlenen\nMassnahmen (A.2.1.1) ungeeignet oder undurchführbar seien, die Kameras so auszurichten habe,\ndass nur die für die Sicherung der Ware und Aufklärung von Überfällen absolut notwendigen Bilder in\nihrem Aufnahmefeld erscheinen und dass die Gesundheit und Bewegungsfreiheit der Mitarbeiter\ndadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Kameras sind wie folgt auszurichten:\n\n• In der Kassenzone: auf Zigarettenkasten, nicht aber auf die Kassenmitarbeiter.\n\n"}