{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2006-09-19", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20060919-schlussberi_2006-09-19.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/TSa5vTXNY-e9/20060919%20schlussbericht_aldi.pdf", "Checksum": "a657b2a83a702d9bf18129aa6d305510"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20060919 schlussbericht_aldi"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 19.09.2006"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 19.09.2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 19.09.2006"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 19. 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Die\nständige Überwachung beeinträchtigt die Gesundheit und die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer\nund stellt einen schwerwiegenden Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte dar.\n\nDie 3 Kameras im Verkaufsraum dienen der allgemeinen Überwachung des Raumes sowie der\nÜberwachung wertvoller Produkte (Computer, Videoprojektoren, Digitalkameras). Hauptzweck der\nVideoüberwachung des Verkaufsraumes besteht in der Sicherung bzw. in der Verhinderung von\nDiebstählen wertvoller Waren. Aus Sicht des EDÖB sind in einem Warenhaus während den\nÖffnungszeiten primär Waren mit einem gewissen Geldwert diebstahlgefährdet, die von Kunden in\nTaschen, Jacken oder Ähnlichem versteckt und unbemerkt aus der Filiale geschafft werden können.\nDie Videoanlage erfasst sowohl Kunden als auch Mitarbeiter, die sich im Aufnahmefeld dieser\nKameras befinden. Grundsätzlich werden die Mitarbeiter hier nicht ständig gefilmt. Dennoch stellt die\nVideoüberwachung einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und Kunden dar.\n\nDie Kamera am Haupteingang zeichnet alle Kunden und Mitarbeiter auf, die die Filiale betreten,\nverlassen oder sich im Aufzeichnungsfeld der Kamera aufhalten. Die Videoüberwachung des\nHaupteingangs unterstützt die Überwachung des Verkaufsbereichs der ALDI-Filiale. Grundsätzlich\nwerden die Mitarbeiter hier nicht ständig gefilmt. Dennoch stellt die Videoüberwachung einen Eingriff\nin die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und Kunden dar.\n\nDie Kamera im Aktenraum ist so positioniert, dass sich die zwei Arbeitsplätze im Aktenraum nicht im\nAufnahmefeld befinden. Die Mitarbeiter werden nicht ständig gefilmt, sondern nur, wenn sie sich im\nSichtfeld der Kamera aufhalten. Die Aufnahmen greifen dennoch in die Persönlichkeitsrechte der\nMitarbeiter ein. Kunden halten sich im Aktenraum keine auf.\n\nEine Kamera im Lagerraum überwacht den Lieferanteneingang, und die zweite ist auf wertvolle\nProdukte im Lager (wie Computer) gerichtet. Anders als im Verkaufsraum sind im Lager nicht nur\ndiejenigen Produkte diebstahlgefährdet, die die von ihrer Grösse her unbemerkt abtransportiert\nwerden könnten. Im Lager befindet sich kein permanenter Arbeitsplatz. Kunden halten sich keine im\nLager auf. Die Videoüberwachung greift aber in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter ein.\n\nEmpfehlung des EDÖB:\n\n1. Prüfung anderer Massnahmen:\nDer EDÖB erlässt die Empfehlung, dass ALDI zur Sicherung der Ware\nund Aufklärung von Überfällen zuerst andere Massnahmen, die\nweniger in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und Kunden\n\n22/34\n\n=\neingreifen als die Videoüberwachung, prüft. Folgende Massnahmen\nkommen in Betracht (nicht abschliessende Aufzählung):\n- In der Kassenzone: Abschliessbare Zigarettenschränke;\n- Im Verkaufsraum: Vitrinen, Kabelalarm oder elektronische Sicherung\nfür wertvolle Produkte, die von Kunden in Taschen, Jacken oder\nÄhnlichem versteckt und unbemerkt aus der Filiale geschafft werden\nkönnen;\n- Im Aktenraum: Sicherung des Aktenraums mittels spezieller Schlösser\noder Zugangssystem mit PIN-Code; Beschränkung des Zugangs zum\nAktenraum auf wenige Mitarbeiter;\n- Im Lager: Aufbewahrung wertvoller Produkte in einem\nabgeschlossenen Raum; reguliertes Zugangssystem mittels PIN-Code.\nDie Videoüberwachung darf nur zur Anwendung kommen, falls sich\ndiese Massnahmen als ungeeignet oder undurchführbar erweisen.\n\n2. Fokussierung der Kameras\nSollten diese Massnahmen für ALDI ungeeignet oder undurchführbar\nsein, so sind die Kameras so auszurichten, dass nur die für die\nSicherung der Ware und Aufklärung von Überfällen absolut\nnotwendigen Bilder in ihrem Aufnahmefeld erscheinen und dass die\nGesundheit und Bewegungsfreiheit der Mitarbeiter dadurch nicht\nbeeinträchtigt werden. Die Kameras sind wie folgt auszurichten:\n- In der Kassenzone: auf Zigarettenkasten, nicht aber auf die\nKassenmitarbeiter;\n- Im Verkaufsraum: auf Produkte mit einem gewissen Geldwert, die von\nKunden in Taschen, Jacken oder Ähnlichem versteckt und unbemerkt\naus der Filiale geschafft werden können;\n- Am Haupteingang: es darf kein Aussenraum vom Aufnahmefeld erfasst\nwerden, der von weiteren Personen als ALDI-Kunden oder ALDI-\nMitarbeitern (wie Fussgänger auf dem Trottoir oder sonstige Passanten)\nbeansprucht wird;\n- Im Lager: auf diejenigen Waren, die einen gewissen Geldwert besitzen.\n\n"}