{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2006-09-19", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20060919-schlussberi_2006-09-19.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/TSa5vTXNY-e9/20060919%20schlussbericht_aldi.pdf", "Checksum": "a657b2a83a702d9bf18129aa6d305510"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20060919 schlussbericht_aldi"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 19.09.2006"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 19.09.2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 19.09.2006"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 19. 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Für die\nVideoüberwachung an der Kassenzone bedeutet dies, dass die Kameras so auszurichten sind, dass\nnur die Zigarettenkasten, nicht aber die Kassenmitarbeiter aufgenommen werden.\n\nIn den EDÖB-Erläuterungen „Videoüberwachung am Arbeitsplatz“ wird der Einsatz von\ndatenschutzfreundlichen Technologien wie „Privacy-Filter“ empfohlen. Diese Filter verschlüsseln die\ngefilmten Personen in Echtzeit und garantieren so die Privatsphäre. Der Einsatz der Privacy-Filter in\nder Kassenzone trägt jedoch bei ständigen Arbeitsplätzen (wie vorliegend bei Arbeitsplätzen an den\nKassen) nicht viel zum Schutz der Privatsphäre eines Arbeitnehmers bei. Denn es ist auch mit\nPrivacy-Filter jederzeit nachvollziehbar, welcher ALDI-Mitarbeiter um welche Zeit an welcher Kasse\ngearbeitet hat. Der Privacy-Filter bietet in diesem Fall nur einen geringen Schutz vor dem Gefühl der\nständigen Überwachung. Er kommt daher als weitere, datenschutzkonforme Massnahme, falls eine\nFokussierung der Kameras im Kassenbereich nicht möglich sein sollte, nicht in Betracht (anders aber\nan den weiteren Standorten der Kameras, bei denen keine festen Arbeitsplätze gefilmt werden, vgl.\ndazu die gleich folgenden Ausführungen zum Verkaufsraum, Eingangsbereich, Aktenraum und Lager).\nSomit sind in der Kassenzone primär andere Massnahmen als die Videoüberwachung zur Sicherung\nder Ware zu prüfen. Sofern andere Massnahmen als die Videoüberwachung ungeeignet oder\nundurchführbar sind, sind die Kameras auf die sensiblen Waren zu fokussieren. Die Kameras dürfen\njedoch keinesfalls auf die Mitarbeiter an der Kasse gerichtet werden.\n\nVerkaufsraum:\nIn der Filiale von ALDI werden mit 3 Kameras der Verkaufsraum im Allgemeinen sowie wertvolle\nProdukte (Computer, Videoprojektoren, Digitalkameras) überwacht. Die Videoanlage erfasst sowohl\nKunden als auch Mitarbeiter, die sich im Aufnahmefeld der Kameras befinden. Anders als bei der\nÜberwachung der Kassenzone werden die Mitarbeiter nicht ständig gefilmt 4 . Dennoch greift die\nVideoüberwachung in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und Kunden ein, weshalb vorerst\nandere Massnahmen, die weniger in die Rechte der Betroffenen eingreifen, zu prüfen sind.\n\nHauptzweck der Videoüberwachung des Verkaufsraumes besteht in der Sicherung bzw. in der\nVerhinderung von Diebstählen wertvoller Waren. Diebstahlgefährdet sind in einem Warenhaus\nwährend den Öffnungszeiten primär Waren mit einem gewissen Geldwert, die von Kunden in\nTaschen, Jacken oder Ähnlichem versteckt und unbemerkt aus der Filiale geschafft werden können.\nEine Alternativlösung zur Videoüberwachung dieser Waren bestände bspw. darin, entsprechende\ndiebstahlgefährdete, wertvolle Produkte in Vitrinen einzuschliessen, mit Kabeln an einen Alarm\nanzuschliessen oder die Produkte mit einer elektronischen Sicherung zu versehen. Die\nVideoüberwachung darf nur zur Anwendung kommen, falls sich diese Massnahmen als ungeeignet\noder undurchführbar erweisen (vgl. EDÖB-Merkblatt „Videoüberwachung“). Ob diese alternativen\n\n4\nSofern sich in einem Verkaufsraum auch ständige Arbeitsplätze (wie weitere Kassen, Kundendienst oder Informationsschalter)\nbefinden, so ist hingegen diese andauernde Überwachung der Arbeitnehmer in die Prüfung der Verhältnismässigkeit mit\neinzubeziehen.\n\n13/34\n\n=\nMassnahmen für ALDI ungeeignet oder undurchführbar sind, kann der EDÖB von sich aus nicht\nabschliessend beurteilen.\n\nSofern sich andere Massnahmen als die Videoüberwachung als ungeeignet oder undurchführbar\nerweisen, so sind auch hier die Kameras so auszurichten, dass nur die für den verfolgten Zweck\nnotwendigen Bilder in ihrem Aufnahmefeld erscheinen (vgl. EDÖB-Merkblatt „Videoüberwachung“).\nFür die Videoüberwachung im Verkaufsraum bedeutet dies, dass die Kameras so auszurichten sind,\ndass primär diejenigen Waren, die einen gewissen Geldwert besitzen und die von Kunden in Taschen,\nJacken oder Ähnlichem versteckt und anschliessend unbemerkt aus der Filiale geschafft werden\nkönnen, aufgenommen werden.\n\nSollte diese Fokussierung nicht möglich sein, so sind datenschutzfreundliche Technologien wie ein\nsog. „Privacy-Filter“ einzubauen. Diese Filter verschlüsseln die gefilmten Personen in Echtzeit und\ngarantieren so die Privatsphäre. Werden die Aufnahmen zur Identifizierung (z. B. bei der\nstrafrechtlichen Verfolgung) gebraucht, können die Aufnahmen durch die autorisierten Personen\nentschlüsselt werden (vgl. EDÖB-Erläuterungen „Videoüberwachung am Arbeitsplatz“).\n\nHaupteingang:\nDer Haupteingang der ALDI Filiale wird von einer Kamera überwacht. Sie zeichnet alle Kunden und\nMitarbeiter auf, die die Filiale betreten, verlassen oder sich im Aufzeichnungsfeld der Kamera\naufhalten 5 . Die Videoüberwachung greift in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und Kunden ein,\nweshalb vorerst andere Massnahmen, die weniger in die Rechte der Betroffenen eingreifen, zu prüfen\nsind.\n\n"}