{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2006-09-19", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20060919-schlussberi_2006-09-19.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/TSa5vTXNY-e9/20060919%20schlussbericht_aldi.pdf", "Checksum": "a657b2a83a702d9bf18129aa6d305510"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20060919 schlussbericht_aldi"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 19.09.2006"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 19.09.2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 19.09.2006"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 19. 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Chronologie der Kontrolle\n23.12.2005: Beschluss des EDÖB zur Durchführung einer Datenschutzkontrolle bei ALDI im\nBereich der Videoüberwachung\n15.02.2006: Ankündigung der Kontrolle bei ALDI mit der Bitte um die Zustellung der\nDokumentation über die Videoüberwachungsanlage sowie der Beantwortung von\nzusätzlichen Fragen\n14.03.2006: Eingang der Unterlagen von ALDI\n12.04.2006: Durchführung des Augenscheins vor Ort\n16.05.2006: Eingang der am Augenschein geforderten Unterlagen des Systemlieferanten\n18.05.2006: Eingang der am Augenschein zusätzlich geforderten Unterlagen von ALDI\n31.05.2006: Erstellung des Fact Sheet. Dieses beinhaltet Erkenntnisse unseres Augenscheins bei\nALDI sowie die Analyse der Dokumentationen von ALDI/Systemlieferanten\n19.06.2006: Eingang der materiellen Berichtigung des Fact Sheet ohne Einwände.\n06-09.2006: Analyse und Auswertung der vorliegenden Dokumente und Unterlagen sowie\nAusarbeitung des Schlussberichtes durch den EDÖB\n19.09.2006: Verabschiedung des Schlussberichts durch den EDÖB\n\n4/34\n\n=\n1.4. Beteiligte Personen\nVon Seiten ALDI waren der Filialleiter, der Leiter Verkauf sowie ein Vertreter des\nSystemlieferantenanwesend. Der EDÖB war durch zwei Mitarbeiter vor Ort vertreten.\n\n5/34\n\n=\n2. Sachverhalt\n2.1. Zweck der Videoüberwachung\nIn der Betriebsanweisung Nr. 1.3 von ALDI werden die Zwecke der elektronischen Überwachungsanlage u. a. wie folgt beschrieben:\n• Die elektronische Überwachungsanlage dient der Sicherung der Verkaufsprodukte und bei\nÜberfällen, um verdächtige Personen zu erkennen.\n• Die elektronische Überwachungsanlage darf nicht zur Überwachung des Personals\neingesetzt werden.\n\nEin möglicher Gelddiebstahl durch die Kassenmitarbeiter kann durch die Kameras kaum aufgezeigt\nwerden. Sobald der Schieber (Kassette mit dem Geld für die Kasse) aufgeklappt ist, sieht man bei\nAufnahmen von vorne nicht zum Geld und bei Aufnahmen von der Rückseite kann man den\nBlickwinkel der Kamera mit dem Rücken abdecken, so dass Geld aus der Kasse gestohlen werden\nkönnte, ohne dass dies die Kameras festhalten könnten. Bei vermutetem Gelddiebstahl durch\nAngestellte werden gemäss Aussage der Vertreter von ALDI andere Verfahren eingesetzt. Im\nWeiteren setzt man für die Aufklärung von grösseren Diebstählen Detektive ein.\nSomit ist die Verhaltensüberwachung des Personals durch Videokameras – zumindest was Diebstähle\nan den Kassen betrifft – auszuschliessen. Dies wurde anlässlich des Augenscheins vom 12. April\n2006 uns gegenüber mündlich bestätigt.\n\n2.2. Videoüberwachungsanlage\n\n2.2.1. Kameras\nEs sind zwei Arten von Kameras in Betrieb, feste als auch um 3600 drehbare.\n\nfeste Kamera drehbare Kamera\n\n2.2.2. Positionierung der Kameras\nIn der ganzen Filiale gibt es insgesamt 9 Kameras (+ 1 Reserve):\n• Haupteingang: Die dort platzierte Kamera dient der Überwachung des Eingangs.\nBetroffen sind alle ein- und austretenden Personen, sowie speziell die Mitarbeiter, wenn\nsie vorübergehend in diesem Bereich arbeiten.\n\n6/34\n\n=\n• Kassenzone: In der Kassenzone sind zwei Kameras oben in den Ecken platziert. Die\nelektronische Überwachungsanlage dient der Überwachung der Zigarettenkasten. Die\nKassenmitarbeiter befinden sich ständig im Aufnahmebereich und sind gut erkennbar.\n• Verkaufsraum: Die drei (+ 1 Reserve) im Verkaufsraum platzierten Kameras dienen der\nallgemeinen Überwachung des Verkaufsraums und insbesondere der Überwachung\nwertvoller Produkte (z.B. Computer, Videoprojektoren, Digitalkameras, usw.). Kunden und\nMitarbeiter werden nur dann aufgenommen, wenn sie sich im Sichtbereich der Kameras\nbefinden.\n• Aktenraum: Die Kamera im Aktenraum (…) 1 ist so positioniert, dass die dort arbeitenden\nMitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen nicht gefilmt werden.\n• Lager: Im Lagerraum befinden sich zwei Kameras. Eine davon wird eingesetzt, um den\nLieferanteneingang zu überwachen. Die zweite ist auf wertvolle Produkte wie z.B. Computer gerichtet. Die Kunden haben keinen Zutritt zum Lager und sind deshalb nicht tangiert.\nDie Mitarbeiter sind hingegen betroffen. Es befindet sich jedoch kein fester Arbeitsplatz im\nLager, so dass niemand ständig aufgenommen wird.\n\n2.2.3. Aktivierung der Kameras\nDie Kameras werden aktiviert, wenn Bewegungen davor von Bewegungsmeldern wahrgenommen\nwerden. Bei geschlossener Filiale erfolgt nur eine Aufzeichnung, wenn ein Alarm ausgelöst wird. In\ndiesem Fall schwenken die Kameras auf das Objekt, welches den Alarm ausgelöst hat. Bei der\nAlarmauslösung geht ein Signal an den Filialleiter und ein weiteres an die Polizei, wenn die Filiale\ngeschlossen ist.\n\n"}