• die Templates in verschlüsselter Form abgelegt werden (Verbesserungsvorschlag Nr. 3); • bei (Fern-)Wartungsarbeiten das Wartungspersonal des Systemlieferanten nur auf Testdaten zugreifen kann (Verbesserungsvorschlag Nr. 4). Die KSS hat die fünf Empfehlungen des EDÖB akzeptiert. Neu können seit 15. September 2006 auch Dauerkarten ohne biometrische Merkmale ausgestellt werden. Mit diesen Karten muss sich der Benutzer aber wie früher an der bedienten Kasse als rechtmässiger Besitzer der Karte ausweisen (Umsetzung Empfehlung Nr. 1). Die biometrischen Daten (Templates der Fingerabdrücke) werden nicht mehr zentral, sondern auf Smart Cards gespeichert.