• bis zum Zeitpunkt, an dem die Templates dezentral auf Smart Cards abgelegt werden (d.h. bis zur Umsetzung der Empfehlung Nr. 2), Löschfristen für die derzeit noch zentral gespeicherten Templates eingeführt werden (Empfehlung Nr. 5). Der EDÖB regt im Sinne von Verbesserungsvorschlägen an, dass • die Kunden besser über die Bearbeitung ihrer biometrischen Daten aufgeklärt werden und dass der dafür vorgesehene Flyer den Kunden auch tatsächlich ausgehändigt wird (Verbesserungsvorschlag Nr. 1);