Badeaustritts) anonymisiert werden, da aus Sicht des EDÖB deren Aufbewahrung bei den Kundendaten nicht erforderlich und daher unverhältnismässig ist (Empfehlung Nr. 4); • bis zum Zeitpunkt, an dem die Templates dezentral auf Smart Cards abgelegt werden (d.h. bis zur Umsetzung der Empfehlung Nr. 2), Löschfristen für die derzeit noch zentral gespeicherten Templates eingeführt werden (Empfehlung Nr. 5).