29 Abs. 3 DSG und vier Verbesserungsvorschläge erlassen. Der EDÖB empfiehlt, dass • für Personen, die nicht bereit sind, ihre biometrischen Daten für die Ausstellung einer Dauerkarte einlesen zu lassen, eine kostengleiche Alternative ohne Fingerabdruck-Verifizierung angeboten wird (Empfehlung Nr. 1); • auf die zentrale Speicherung der Templates der Fingerabdrücke verzichtet wird und diese biometrischen Daten auf einer Smart Card, welche in der Benutzersphäre und unter Kontrolle der betroffenen Person verbleibt, abgelegt werden (Empfehlung Nr. 2);