Im Vorfeld der Kontrolle hat der EDÖB von der KSS eine Dokumentation des biometrischen Systems eingefordert und Fragen gestellt. Am 21. November 2005 folgte eine Sachverhaltsabklärung vor Ort in Schaffhausen mit den involvierten Akteuren der KSS und des Systemlieferanten. Aufgrund der Auswertung der eingereichten Unterlagen und Dokumente sowie gestützt auf die durchgeführte Kontrolle gelangt der EDÖB zu einer kritischen Gesamtbeurteilung des biometrischen Sys-