So gingen beim EDÖB kurze Zeit nach der Lancierung des Pilotprojektes zahlreiche Beschwerden gegen die Erhebung der biometrischen Daten ein. In Anbetracht der Sensibilität der bearbeiteten Personendaten im Bereich der Zugangskontrolle zu einer Freizeitanlage und gestützt auf die kritischen Reaktionen aus der Bevölkerung hat der EDÖB im Rahmen seiner Funktion als Datenschutzaufsichtsbehörde im Privatbereich (vgl. Art. 29 des Bundesgesetzes über den Datenschutz [DSG; SR 235.1]) das neue biometrische Zugangssystem einer Kontrolle unterzogen. Im Vorfeld der Kontrolle hat der EDÖB von der KSS eine Dokumentation des biometrischen Systems eingefordert und Fragen gestellt.