{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2006-04-11", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20060411-zusammenfas_2006-04-11.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/wbVLUSm8K01I/20060411%20zusammenfassung_schlussbericht_undanhang_KSS.pdf", "Checksum": "68313778170965627cf8c3d84fc5c6b4"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["20060411 zusammenfassung_schlussbericht_undanhang_KSS"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 11.04.2006"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 11.04.2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 11.04.2006"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zusammenfassung des Schlussberichts vom 11. April 2006 betreffend biometrische Kontrollen bei Sport- und Freizeitanlagen (mit Anhang)"}], "ScrapyJob": "446973/66/2019", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:16:31", "Checksum": "1a0a68c22eaa5244093e49dcc9926b64", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 11.04.2006\nRegeste:\nZusammenfassung des Schlussberichts vom 11. April 2006 betreffend biometrische Kontrollen bei Sport- und Freizeitanlagen (mit Anhang)\n\n Feldeggweg 1, 3003 Bern\nTel. 031 322 43 95, Fax 031 325 99 96\nwww.edoeb.admin.ch\ntems. Es hat sich gezeigt, dass die seit der Einführung des neuen Zugangskontrollsystems erfolgte\nBearbeitung von Personendaten nicht in allen Aspekten datenschutzkonform verläuft. Der EDÖB ist\nauf Sachverhalte gestossen, welche aus datenschutzrechtlicher Sicht einer Verbesserung bedürfen.\nAus diesem Grund wurden fünf Empfehlungen gemäss Art. 29 Abs. 3 DSG und vier Verbesserungsvorschläge erlassen.\nDer EDÖB empfiehlt, dass\n• für Personen, die nicht bereit sind, ihre biometrischen Daten für die Ausstellung einer Dauerkarte einlesen zu lassen, eine kostengleiche Alternative ohne Fingerabdruck-Verifizierung angeboten wird (Empfehlung Nr. 1);\n• auf die zentrale Speicherung der Templates der Fingerabdrücke verzichtet wird und diese\nbiometrischen Daten auf einer Smart Card, welche in der Benutzersphäre und unter Kontrolle\nder betroffenen Person verbleibt, abgelegt werden (Empfehlung Nr. 2);\n• für die erhobenen Kundendaten (Anschrift und Kontaktinformationen) Löschfristen eingeführt\nwerden (Empfehlung Nr. 3);\n• die Transaktionsdaten (Datum, Uhrzeit und Kontrollautomat des Badeein- resp. Badeaustritts)\nanonymisiert werden, da aus Sicht des EDÖB deren Aufbewahrung bei den Kundendaten\nnicht erforderlich und daher unverhältnismässig ist (Empfehlung Nr. 4);\n• bis zum Zeitpunkt, an dem die Templates dezentral auf Smart Cards abgelegt werden (d.h. bis\nzur Umsetzung der Empfehlung Nr. 2), Löschfristen für die derzeit noch zentral gespeicherten\nTemplates eingeführt werden (Empfehlung Nr. 5).\nDer EDÖB regt im Sinne von Verbesserungsvorschlägen an, dass\n• die Kunden besser über die Bearbeitung ihrer biometrischen Daten aufgeklärt werden und\ndass der dafür vorgesehene Flyer den Kunden auch tatsächlich ausgehändigt wird (Verbesserungsvorschlag Nr. 1);\n• das System so zu modifizieren ist, dass kein Abbild des gescannten Fingerabdruckes (sog.\nRohdatum) kopiert oder gespeichert werden kann (Verbesserungsvorschlag Nr. 2);\n• die Templates in verschlüsselter Form abgelegt werden (Verbesserungsvorschlag Nr. 3);\n• bei (Fern-)Wartungsarbeiten das Wartungspersonal des Systemlieferanten nur auf Testdaten\nzugreifen kann (Verbesserungsvorschlag Nr. 4).\nDie KSS hat die fünf Empfehlungen des EDÖB akzeptiert. Neu können seit 15. September 2006 auch\nDauerkarten ohne biometrische Merkmale ausgestellt werden. Mit diesen Karten muss sich der Benutzer aber wie früher an der bedienten Kasse als rechtmässiger Besitzer der Karte ausweisen (Umsetzung Empfehlung Nr. 1). Die biometrischen Daten (Templates der Fingerabdrücke) werden nicht\nmehr zentral, sondern auf Smart Cards gespeichert. Die Dauerkarten werden durch solche beschreibbaren Smart Cards ersetzt. Die Einführung und das Inumlaufsetzen der neuen Karten erfolgt auf Saisonbeginn, d.h. spätestens auf den 15. Mai 2007 (Umsetzung Empfehlung Nr. 2). Die Kundendaten\nwerden seit dem 30. September 2006 automatisch 18 Monate nach dem letzten aktiven Kundenkontakt gelöscht (Umsetzung Empfehlung Nr. 3). Für die Transaktionsdaten wird eine Lösung für eine\nfrühestmögliche Anonymisierung gesucht (Umsetzung Empfehlung Nr. 4). Die aktuell nicht verwendeten Templates werden seit Ende der Sommersaison am 15. September 2006 automatisch gelöscht\n(Umsetzung Empfehlung Nr. 5). Der EDÖB erachtet seine Empfehlungen mit diesen von der KSS\neingeleiteten Massnahmen als umgesetzt.\nZudem hat die KSS die Vorschläge Nr. 1, 2 und 3 akzeptiert und die nötigen Schritte zu ihrer Umsetzung vollzogen. Da Verbesserungsvorschlag Nr. 4 aus technischen Gründen nicht vollständig umgesetzt werden kann, hat der EDÖB als Gegenvorschlag angeregt, dass bei Zugriffen des Wartungsper-\n\n2/3\nsonals auf die produktiven Daten zwingend eine vollständige Protokollierung des Zugriffs eingeführt\nwird.\nDem Schlussbericht des EDÖB wurde ein Anhang angefügt, der die Stellungnahmen und Antworten\nentsprechenden der KSS zur Kontrolle sowie die Reaktionen des EDÖB wiedergibt.\nDer EDÖB hat die Datenschutzkontrolle betreffend die Erhebung biometrischer Daten beim Erwerb\neiner Dauerkarte bei der KSS am 6. November 2006 für abgeschlossen erklärt und die KSS aufgefordert, ihn nach vollendeter Umsetzung sämtlicher Massnahmen in Kenntnis zu setzen.\n\nDer EDÖB erachtet seine Feststellungen, Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge gegenüber\nder KSS als richtungweisend für weitere Privatanwender biometrischer Systeme im Bereich von Frei-\nzeit- oder ähnlichen Anlagen.\n\nDer vollständige Bericht ist in deutscher Sprache über das Internet abrufbar (www.derbeauftragte.ch).\n\n3/3\n"}