{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2006-04-11", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20060411-zusammenfas_2006-04-11.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/wbVLUSm8K01I/20060411%20zusammenfassung_schlussbericht_undanhang_KSS.pdf", "Checksum": "68313778170965627cf8c3d84fc5c6b4"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20060411 zusammenfassung_schlussbericht_undanhang_KSS"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 11.04.2006"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 11.04.2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 11.04.2006"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zusammenfassung des Schlussberichts vom 11. April 2006 betreffend biometrische Kontrollen bei Sport- und Freizeitanlagen (mit Anhang)"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:12:56", "Checksum": "d4508a95ce3a0535fe7f373d6d226501", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 11.04.2006\nRegeste:\nZusammenfassung des Schlussberichts vom 11. April 2006 betreffend biometrische Kontrollen bei Sport- und Freizeitanlagen (mit Anhang)\n\n Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter\nEDÖB\n\nErhebung biometrischer Daten\nbeim Erwerb einer Dauerkarte in den\nKSS Sport- und Freizeitanlagen\nSchaffhausen\n\nZusammenfassung des Schlussberichtes\nvom 11. April 2006 sowie des Anhangs vom 6. November 2006\ndes Eidgenössischen Datenschutz- und\nÖffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB)\n\nIm Januar 2005 haben die KSS Sport- und Freizeitanlagen Schaffhausen (im Folgenden: KSS) zum\nZweck der Missbrauchsbekämpfung bei der Benutzung persönlicher, nicht übertragbarer Jahres- und\nHalbjahresabonnemente ein neues Zugangskontrollsystem mit biometrischen Daten eingeführt. Für\ndas neue System werden von den Kunden neben den Personalien neu auch biometrische Daten in\nForm von Vorlagen (Templates) der Fingerabdrücke erhoben und zentral in einer Datenbank gespeichert. Um das Hallenbad oder den Wellnessbereich der KSS betreten zu können, muss der Kunde\nseine Dauerkarte (Transponderkarte mit Karten-ID) in ein Lesegerät am Drehkreuz schieben und zusätzlich seinen Finger auf einen Scanner legen. Über die individuelle Karten-ID wird aus der zentralen\nDatenbank das entsprechende hinterlegte Template abgerufen. Stimmt das Template des aktuell präsentierten Fingerabdrucks mit dem hinterlegten Template, das der Karten-ID zugeteilt war, überein,\nwird der Zugang gewährt. Besteht keine Übereinstimmung, kann der Kunde die Anlagen nicht betreten, und die Karte wird nach zwei Fehlversuchen eingezogen. Nach einer halbjährigen Pilotphase\nwurde das neue System im Sommer 2005 definitiv eingeführt. Nicht alle Badegäste haben akzeptiert,\ndass sie seitdem beim Erwerb oder bei Erneuerung einer Dauerkarte ihren Fingerabdruck von einem\nScanner einlesen lassen mussten und dieser in Form eines Templates zentral in einer Datenbank\ngespeichert wurde. So gingen beim EDÖB kurze Zeit nach der Lancierung des Pilotprojektes zahlreiche Beschwerden gegen die Erhebung der biometrischen Daten ein.\nIn Anbetracht der Sensibilität der bearbeiteten Personendaten im Bereich der Zugangskontrolle zu\neiner Freizeitanlage und gestützt auf die kritischen Reaktionen aus der Bevölkerung hat der EDÖB im\nRahmen seiner Funktion als Datenschutzaufsichtsbehörde im Privatbereich (vgl. Art. 29 des Bundesgesetzes über den Datenschutz [DSG; SR 235.1]) das neue biometrische Zugangssystem einer Kontrolle unterzogen. Im Vorfeld der Kontrolle hat der EDÖB von der KSS eine Dokumentation des biometrischen Systems eingefordert und Fragen gestellt. Am 21. November 2005 folgte eine Sachverhaltsabklärung vor Ort in Schaffhausen mit den involvierten Akteuren der KSS und des Systemlieferanten.\n\nAufgrund der Auswertung der eingereichten Unterlagen und Dokumente sowie gestützt auf die durchgeführte Kontrolle gelangt der EDÖB zu einer kritischen Gesamtbeurteilung des biometrischen Sys-\n\n"}