Reaktion EDÖB Der EDÖB hält fest, dass die KSS die Empfehlung Nr. 4 grundsätzlich akzeptiert. Der E- DÖB fordert die KSS daher auf, sich für eine Lösung zu entscheiden, in welcher die Empfehlung Nr. 4 auch tatsächlich umgesetzt wird. Welche Lösung gewählt wird und in welchem Umfang die Umsetzung der Empfehlung Nr. 2 (Smart Card) dabei helfen kann, ist der KSS überlassen. Wichtig ist, dass die Transaktionsdaten schnellstmöglich anonymisiert werden. Weshalb die Transaktionsdaten für die Zutrittskontrolle unvermeidlich benutzt werden müssen, bleibt dem EDÖB unklar. Alle drei oben genannten Fälle (Wiederholsperre; beschränkte Eintritte während einer Zeitperiode;