Stellungnahme KSS: Es wurden Lösungen für die Anonymisierung evaluiert, jedoch bisher noch nicht umgesetzt. Die KSS weist darauf hin, dass es notwendig sei, anhand der Karten die vorgängigen Eintritte zu ermitteln, damit die Zutrittskontrolle korrekt arbeite. Es gäbe folgende drei Fälle zu unterscheiden, bei denen die vorgängigen Eintritte ermittelt werden müssen: - Das System arbeitet mit einer sog. Wiederholsperre. Im System ist hinterlegt, nach welcher Zeit ein frühester Eintritt wieder möglich ist. In diesem Fall ist zumindest der letzte Eintritt, der mit derselben Karte getätigt wurde, ermittelbar. -