Der EDÖB erlässt die Empfehlung, dass für die Kundendaten Löschfristen eingeführt werden. Der in Absprache mit dem Systemlieferanten von der KSS eingereichte Vorschlag für die Löschung der Kundendaten (Löschung nach 18 – 24 Monaten) ist verhältnismässig. Die KSS hat diese Löschfrist bis zum 31. Juli 2006 umzusetzen und die technischen Anpassungen vorzunehmen.