Empfehlung Nr. 2: Die zentrale Speicherung der biometrischen Daten in der Freizeitanlage der KSS Schaffhausen ist unter dem Blickwinkel des Grundsatzes der Datensparsamkeit und des Grundsatzes der möglichst schonenden Bearbeitung von Personendaten unverhältnismässig. Der EDÖB erlässt daher die Empfehlung, dass in Zukunft, jedoch spätestens ab 1. Mai 2007 auf die zentrale Speicherung der biometrischen Daten in Form von Templates der Fingerabdrücke verzichtet wird und diese biometrischen Daten – auch diejenigen, welche bereits zentral erfasst wurden – auf ei-