Nach eingehender Prüfung der Stellungnahmen hat der EDÖB die Antworten und Vorschläge der KSS ausgewertet. Die Reaktionen des EDÖB auf die Auswertungen sind ebenfalls in vorliegendem Anhang wiedergegeben. Der Anhang bildet integralen Bestandteil des Schlussberichtes. Der EDÖB hat am 6. November 2006 die Datenschutzkontrolle gemäss Art. 29 DSG betreffend der Erhebung biometrischer Daten beim Erwerb einer Dauerkarte in den Sport- und Freizeitanlagen KSS Schaffhausen für abgeschlossen erklärt. 2. Auswertung der Stellungnahmen der KSS 2.1 Rechtmässigkeit der Datenbeschaffung/Einwilligung der Betroffenen Verbesserungsvorschlag Nr. 1: