Die KSS wird gebeten, vorliegenden Kontrollbericht sowie die darin enthaltenen Feststellungen und Vorschläge zur Kenntnis zu nehmen und dem EDÖB mit Frist von 30 Tagen darüber zu informieren, ob von Seiten der KSS irgendwelche Bemerkungen dazu vorliegen und ob, und wenn ja, mit welchen Massnahmen und innerhalb welcher Frist die Vorschläge des EDÖB umgesetzt werden. Darüber hinaus enthält der vorliegende Kontrollbericht Empfehlungen im Sinne des Art. 29 Abs. 3 DSG, welche sich an die KSS Sport- und Freizeitanlagen, Breitenaustrasse 117, Postfach 27, 8204 Schaffhausen, richten. Die KSS teilt dem EDÖB mit Frist von 30 Tagen mit, ob sie diese Empfehlungen akzeptiert oder nicht.