Selbstverständlich erfolgt die Publikation unter dem Vorbehalt, dass aus Sicht der KSS (nach erfolgter Absprache mit dem Systemlieferanten) keine vertraulichen Daten, welche Geschäftsgeheimnisse offenbaren oder die Konkurrenzfähigkeit beeinflussen könnten, bekannt gegeben werden. Die KSS wird daher aufgefordert, den Kontrollbericht auf solche vertraulichen Inhalte hin zu ü- berprüfen und dem EDÖB mit Frist von 30 Tagen entsprechend schriftliche Rückmeldung zu erstatten.