Gestützt auf Art. 30 Abs. 2 DSG wird der EDÖB daher den vorliegenden Kontrollbericht betreffend die Erhebung biometrischer Daten beim Erwerb einer Dauerkarte in den Sport- und Freizeitanlagen KSS Schaffhausen in einer angepassten Version der Öffentlichkeit zugänglich machen und ihn auf seiner Website (www.edoeb.admin.ch) publizieren. Selbstverständlich erfolgt die Publikation unter dem Vorbehalt, dass aus Sicht der KSS (nach erfolgter Absprache mit dem Systemlieferanten) keine vertraulichen Daten, welche Geschäftsgeheimnisse offenbaren oder die Konkurrenzfähigkeit beeinflussen könnten, bekannt gegeben werden.