Der EDÖB gelangt zu einer kritischen Gesamtbeurteilung des biometrischen Zugangskontrollsystems. Die Datenschutzkontrolle hat gezeigt, dass die seit der Einführung des neuen biometrischen Erfassungssystems erfolgte Bearbeitung von Personendaten durch die KSS nicht in allen Aspekten datenschutzkonform verläuft. Wo Änderungen vorgenommen werden müssen oder wo Verbesserungsbedarf besteht, hat dies der EDÖB mit Begründung erläutert.