muss eine äquivalente Anwendbarkeit des Erkennungssystems geplant und eingesetzt werden. Die KSS führt dazu aus, dass in Abhängigkeit zur Qualität des Templates die Möglichkeit bestünde, die Templates mehrerer Finger eines Kunden in der Datenbank abzulegen. Könnten von einem Kunden keine Templates generiert werden, so könne diesem auch ein Abonnement ohne Fingerabdruck- Verifizierung ausgestellt werden. Abgesehen davon, dass der EDÖB der Ansicht ist, die zentrale Speicherung sei unverhältnismässig und daher eine dezentrale Speicherung auf einer Smart Card in der Nutzersphäre der betroffenen Person einzuführen (vgl. Empfehlung Nr. 2) hat der EDÖB zur Datenrichtigkeit keine Bemerkungen