22/34 6.6 Zweckbindung der Datenbearbeitung Die KSS verfügt über eine interne Weisung datierend vom 21.07.2005, die allen Mitarbeitern untersagt, Daten von Kunden der KSS ohne richterlichen Beschluss weiter zu geben. Trotz dieser internen Weisung kann durch die derzeit praktizierte zentrale Speicherung der Templates eine Zweckentfremdung (d.h. eine über die Missbrauchsverhinderung hinausgehende Datenbearbeitung) dieser heiklen Daten nicht gänzlich ausgeschlossen werden.