6.5.2 Verhältnismässigkeit in zeitlicher Hinsicht Die Personalien und die Templates werden derzeit von der KSS nicht gelöscht. Ebenfalls nicht gelöscht werden die korrekt verifizierten Eintritte (Transaktionen), die mit einer Dauerkarte getätigt werden. Auf Aufforderung des EDÖB hat die KSS in Absprache mit dem Systemlieferanten Vorschläge für Löschfristen eingereicht. Für die Kundendaten wird eine Löschfrist von 18 – 24 Monate nach letztmalig erfolgter Aktualisierung der Daten vorgeschlagen. Nach Ablauf dieser Zeit könne davon ausgegangen werden, dass ein Badegast nicht mehr zu den Dauerkunden zähle. Dieser Zeitrahmen ist aus Sicht des EDÖB verhältnismässig.