Der EDÖB schlägt vor, dass die KSS vom Systemlieferanten verlangt, dass die Möglichkeit der Erstellung einer Kopie des eingescannten Fingerabdruckbildes von der SW-API entfernt wird. Dadurch wird sichergestellt, dass kein Abbild des Fingerabdruckes (Rohdatum) vom System kopiert und gespeichert werden kann.