Grundsätzlich sind daher vor dem Einsatz biometrischer Verfahren immer auch andere geeignete Massnahmen zu überprüfen, welche weniger in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen und mit denen der angestrebte Zweck ebenfalls erreicht werden kann. Des Weiteren muss schon bei der Auswahl und Ausgestaltung des biometrischen Verfahrens darauf geachtet werden, ein möglichst datensparsames System auszuwählen, dass in einem vernünftigen Verhältnis zum angestrebten Zweck steht. Im vorliegenden Fall geht es um die Eintrittskontrolle zu einer Freizeitanlage. Die Biometrie wird hier zur Verifizierung der Dauerkartenbesitzer eingesetzt.