6.5 Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitung 6.5.1 Verhältnismässigkeit in inhaltlicher Hinsicht Der Einsatz biometrischer Verfahren im Privatbereich stellt je nach Ausgestaltung im konkreten Einzelfall einen mehr oder weniger intensiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar. Grundsätzlich sind daher vor dem Einsatz biometrischer Verfahren immer auch andere geeignete Massnahmen zu überprüfen, welche weniger in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen und mit denen der angestrebte Zweck ebenfalls erreicht werden kann.