Für den Einsatz von Fingerabdrücken in einem Bereich wie dem vorliegenden, an dem keine Sicherheitsaspekte sondern die Missbrauchsverhinderung im Vordergrund stehen, besteht aus Sicht des EDÖB keine Rechtfertigung dafür, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen in der vorliegenden Art und Weise eingeschränkt wird. Wer nicht bereit ist, seine Fingerabdrücke für die Dauerkarte einlesen zu lassen, sollte daher – gleich wie bei Personen, deren Daten aus individuellen oder technischen Gründen nicht eingelesen werden können – die Möglichkeit haben, auf eine andere Form von Dauerkarte ohne Fingerabdruck-Verifizierung zurückgreifen zu können.