Bei Personen, deren biometrische Daten aus technischen Gründen gar nicht oder nur schlecht eingelesen werden können, erlaubt die Systemlösung auch Dauerkarten ohne Templates oder Karten mit mehreren Templates auszustellen. Für den Einsatz von Fingerabdrücken in einem Bereich wie dem vorliegenden, an dem keine Sicherheitsaspekte sondern die Missbrauchsverhinderung im Vordergrund stehen, besteht aus Sicht des EDÖB keine Rechtfertigung dafür, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen in der vorliegenden Art und Weise eingeschränkt wird.