Das neue biometrische Zugangskontrollsystem der KSS verfolgt nachvollziehbare Zwecke. Dennoch möchte der EDÖB seine ernsthaften Bedenken bezüglich der Frage äussern, ob es nicht andere Alternativen zur Missbrauchsvermeidung geben würde, welche weniger stark in die Persönlichkeitsrech- 17/34 te der Betroffenen eingreifen würden (vgl. dazu auch das Ergebnis der Verhältnismässigkeitsprüfung unter Ziff. 6.5.1 sowie die Empfehlung Nr. 1).