Die Datenschutzkontrolle hat gezeigt, dass die seit der Einführung des neuen biometrischen Zugangskontrollsystems erfolgte Bearbeitung von Personendaten durch die KSS nicht in allen Aspekten datenschutzkonform verläuft. Der EDÖB ist in seiner Kontrolle auf Sachverhalte gestossen, welche aus datenschutzrechtlicher Sicht einer Verbesserung resp. Änderung bedürfen. Ausgehend von diesem Gesamtbild erlässt der EDÖB zuhanden der KSS mit Sitz in Schaffhausen seine Gesamtbeurteilung in folgender Form: • Feststellungen; • Verbesserungsvorschläge; oder • Empfehlungen im Sinne des Art. 29 Abs. 3 DSG.