16/34 6. Ergebnisse Aufgrund der Auswertung der eingereichten Unterlagen und Dokumente sowie gestützt auf die durchgeführte Kontrolle vom 21. November 2005 gemäss Art. 29 DSG, gelangt der EDÖB zu einer kritischen Gesamtbeurteilung des biometrischen Erfassungssystems. Die Datenschutzkontrolle hat gezeigt, dass die seit der Einführung des neuen biometrischen Zugangskontrollsystems erfolgte Bearbeitung von Personendaten durch die KSS nicht in allen Aspekten datenschutzkonform verläuft.