5.8.2 Beurteilung aus Sicht des EDÖB Die Sensibilität und folglich das angemessenen Schutzniveau von biometrischen Templates kann aus heutiger Sicht nicht abschliessend beurteilt werden. Deshalb sind die Templates in verschlüsselter Form in einer Datenbank oder auf einer Smart Card abzulegen. Wie unter Ziff. 5.5.2 erläutert, sind die Templates der Kunden nicht zentral in der Datenbank sondern in der Nutzersphäre der betroffenen Personen, d.h. dezentral auf einer persönlichen Karte (Smart Card), zu speichern. Entsprechend müssen die Templates auf der Smart Card verschlüsselt werden.