Im Zusammenhang mit der Transponderkarte werde nur eine Verifizierung und keine Identifizierung benötigt. Somit werde immer nur ein gespeichertes Template mit dem aktuell präsentierten Fingerabdruck verglichen. Abgesehen davon, dass der EDÖB der Ansicht ist, die zentrale Speicherung sei unverhältnismässig und daher eine dezentrale Speicherung mit der Datenbearbeitung in der Benutzersphäre einzuführen sei (vgl. die Bemerkungen in Ziff. 5.5.2), hat der EDÖB zur Datenrichtigkeit keine weiteren Bemerkungen.