Für solche Ausnahmen muss eine äquivalente Anwendbarkeit des Erkennungssystems geplant und eingesetzt werden. Die KSS führt dazu aus, dass in Abhängigkeit zur Qualität des Templates die Möglichkeit bestünde, die Templates mehrerer Finger eines Badegastes in der Datenbank abzulegen. Können von einem Badegast keine Templates generiert werden, so könne diesem Badegast auch ein Abonnement ohne Fingerabdruck- Verifizierung ausgestellt werden. Ferner führt die KSS aus, dass das Template nur ein Zusatzmerkmal sei und daher die FAR auf nahezu null minimiert werden könne. Im Zusammenhang mit der Transponderkarte werde nur eine Verifizierung und keine Identifizierung benötigt.