Beurteilung aus Sicht des EDÖB Aus Datenschutzgründen sollte die FAR vermindert werden, ohne aber die FRR zu stark zu beeinträchtigen. Zudem sollte ein optimaler Schwellenwert gewählt werden. Jedes biometrische System weist einen gewissen Prozentsatz an FAR auf. Die Authentifizierung kann infolgedessen nicht zu 100% zuverlässig erfolgen. Probleme ergeben sich insbesondere auch bei Personen, denen gewisse biometrische Merkmale fehlen oder nur schlecht lesbar vorhanden sind (Enrolment). Für solche Ausnahmen muss eine äquivalente Anwendbarkeit des Erkennungssystems geplant und eingesetzt werden.