Nicht ausser acht gelassen werden darf auch die Tatsache, dass gewisse Anwender (aufgrund fehlender Gliedmassen, Verletzungen, Narben oder aufgrund des Alters, wie z.B. Kinder oder ältere Personen) keine oder zu wenig gute biometrische Merkmale vorweisen und ihre Authentifizierung miss- 14/34 lingen kann. Für diese Personen ist ein Alternativszenario, welches nicht zu einer Diskriminierung der Betroffenen führen darf, vorzusehen. 5.7.2 Beurteilung aus Sicht des EDÖB Aus Datenschutzgründen sollte die FAR vermindert werden, ohne aber die FRR zu stark zu beeinträchtigen.