Jedoch muss die Tatsache auch berücksichtig werden, dass keine Rohdaten, sondern Templates in der Datenbank abgelegt werden. Es besteht eine interne Weisung der KSS vom 21.07.2005 an alle Mitarbeiter, die besagt, dass „keine Daten von Gästen der KSS ohne richterlichen Beschluss weitergegeben werden dürfen“ (Interne Weisung Nr. 187 „Personendaten Fingerprint“). Insofern ist davon auszugehen, dass die Daten – ausser mit richterlichem Beschluss – nicht an Dritte weitergegeben oder zweckentfremdet werden.