Es besteht aus Sicht des EDÖB keine Notwendigkeit, diese neu anfallenden Daten, welche das Eintrittsverhalten des Badegastes widerspiegeln, in nicht anonymisierter Form bei den Kundendaten zu speichern. Die von der KSS geltend gemachten Zwecke der Erstellung von Eintritts- und Besucherstatistiken kann aus Sicht des EDÖB auch mit anonymisierten Transaktionsdaten erreicht werden. Gestützt auf die fehlende Notwendigkeit der Datenspeicherung und den Grundsatz der zeitlichen Verhältnismässigkeit fordert der EDÖB, dass die Transaktionsdaten nur in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken erhoben werden und somit auf eine abonnementsbezogene Speicherung der Transaktionsdaten in der Daten-