Die Transaktionsdaten widerspiegeln ein Bewegungsprofil (getätigte Ein- und Austritte) des Badegastes und fallen mit dem neuen biometrischen Zugangskontrollsystem an. Diese Daten waren früher nicht vorhanden (auch nicht zu statistischen Auswertungen oder für persönliche Statistiken der Badegäste). Ihre Erhebung und Speicherung wirft zudem neu die Frage nach den Zugriffsrechten Dritter auf die Daten auf. Es besteht aus Sicht des EDÖB keine Notwendigkeit, diese neu anfallenden Daten, welche das Eintrittsverhalten des Badegastes widerspiegeln, in nicht anonymisierter Form bei den Kundendaten zu speichern.